Erst ab 18 ins Solarium

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© hightowernrw, 2010
02.03.2010

Der März beschert neue Gesetze. So drohen Betreibern von Sonnenstudios von nun an saftige Strafen, wenn sie Minderjährige auf ihre Sonnenbänke lassen. Außerdem werden die Kosten von Service-Rufnummern und mobilem Internet übersichtlicher. Dafür fallen Zusatzbeiträge für gesetzlich Versicherte an.

Ab diesem Monat greift der Jugendschutz auch im Solarium. Zwar dürfen Minderjährige offiziell ihre Haut in Sonnenstudios schon seit letztem Sommer nicht mehr der krebsfördernden Strahlung aussetzen, doch fortan werden die Betreiber solcher Studios mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt, wenn sie Jugendliche unter 18 Jahren auf ihre Sonnenbänke lassen.

Übersichtlichere Kosten für 0180 und mobiles Internet

Auch wer Service-Rufnummern mit der Vorwahl 0180 anruft, wird künftig in den Genuss eines neuen Gesetzes kommen. Die Anrufminute darf ab jetzt nämlich nur noch maximal 42 Cent kosten. Und neben dem Festnetzpreis müssen auch die Handykosten angesagt werden.

Neu auch die Obergrenzen für mobiles Internet im europäischen Ausland. Künftig muss dem Nutzer durch das Moblifunkunternehmen eine solche Obergrenze angeboten werden, von der an die Verbindung gekappt wird, um unübersehbare Kosten zu verhindern. Die Unternehmen können verschiedene Limits anbieten, zumindest aber eines von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer).

Wenn es für die Gesundheit nicht reicht

Was die Kunden durch diese Neuerungen künftig sparen, stecken sie möglicherweise fortan in die Zusatzbeiträge zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern die Kasse sie angekündigt hat, fallen dafür pro Monat meist acht Euro zusätzlich an. Die Zusatzbeiträge dürfen erhoben werden, wenn die Krankenkassen mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.

(pb)
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