Winnenden-Amokläufer in Heldenpose: BILD gerügt
City- & Szenenews
21.05.2009
Für ihre Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden wurde die BILD gleich drei Mal gerügt. Warum?
Wie der Deutsche Presserat gestern meldete, sind wegen der BILD-Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden insgesamt 47 Beschwerden beim Presserat eingereicht worden. Diese Beschwerden zogen unter anderem zwei öffentliche und eine nicht-öffentliche Rüge nach sich. Dabei handelt es sich um die schärfsten Sanktionen, über die der Presserat als Gremium freiwilliger Selbstkontrolle verfügt.
Persönlichkeitsschutz für die Opfer? Nicht bei BILD-Online
Der Beschwerdeausschuss sprach zunächst eine nicht-öffentliche Rüge gegen BILD-Online aus. Die Zeitung hatte auf ihrer Internetseite in einem Beitrag unter der Überschrift "Diese jungen Leben hat er ausgelöscht" die vollen Vor- und Nachnamen mehrerer Opfer genannt. Der Ausschuss erkannte hierin einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und Hinterbliebenen.
BILD-Fotomontage: Amokläufer wie ein Held dargestellt
Eine öffentliche Rüge erhielt die BILD-Zeitung auch für ihre mehrseitige Berichterstattung unter den Überschriften "Seid ihr immer noch nicht tot?" sowie "Wie wurde so ein netter Junge zum Amokschützen?" wegen Verstößen gegen die Ziffern 11 und 8 des Pressekodex'. Ein ganzseitiges Bild zeigt den Amokläufer mit gezogener Waffe in einem Kampfanzug. Diese eigens von der BILD angefertigte Fotomontage, verbunden mit der Überschrift "Seid ihr immer noch nicht tot?", ist nach Ansicht des Ausschusses unangemessen sensationell. Sie stelle den Täter in einer Heldenpose dar.
Als unangemessen sensationell bewertete der Ausschuss zudem eine Grafik, die eine Situation in einem Klassenzimmer darstellen sollte. Die Redaktion zeichnete hier nach, wie der Amokläufer - wieder als Fotomontage im Kampfanzug - eine Lehrerin erschießt. Diese Darstellung der Tötung, gezeigt durch das Nach-Hinten-Überkippen der Lehrerin, hält der Ausschuss mit Blick auf die Hinterbliebenen der Getöteten für eine unangemessen sensationelle Darstellung.
Die BILD - einsame Spitze bei Verstößen gegen Pressekodex
Neu sind Rügen durch den Presserat für die auflagenstärkste Tageszeitung der BRD nicht. Einer auf Wikipedia veröffentlichten Statistik zufolge, die auf der Dokumentation des Presserats beruht, ist die BILD sogar unangefochtener Spitzenreiter bei gerügten Verstößen gegen den Pressekodex. Eine ausführlichere Dokumentation der Verstöße von 2002 bis 2007 findet sich auf bildblog.de.
Welche Konsequenzen haben die Rügen?
Nicht-öffentliche Rügen werden für gewöhnlich bei schwerwiegenden Verstößen erteilt, wenn von einer Veröffentlichung aus Gründen des Opferschutzes abgesehen wird. Öffentliche Rügen dagegen müssen in dem gerügten Medium publiziert werden - BILD-Leser erwartet also in Kürze etwas mehr Text und längere Sätze als gewöhnlich. Juristische Folgen haben Verstöße gegen den Pressekodex allerdings nicht, da es sich bei den Richtlinien des Kodex' nicht um Gesetze, sondern um ethische Grundsätze handelt.
(ur)
Für ihre Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden wurde die BILD gleich drei Mal gerügt. Warum?
Wie der Deutsche Presserat gestern meldete, sind wegen der BILD-Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden insgesamt 47 Beschwerden beim Presserat eingereicht worden. Diese Beschwerden zogen unter anderem zwei öffentliche und eine nicht-öffentliche Rüge nach sich. Dabei handelt es sich um die schärfsten Sanktionen, über die der Presserat als Gremium freiwilliger Selbstkontrolle verfügt.
Persönlichkeitsschutz für die Opfer? Nicht bei BILD-Online
Der Beschwerdeausschuss sprach zunächst eine nicht-öffentliche Rüge gegen BILD-Online aus. Die Zeitung hatte auf ihrer Internetseite in einem Beitrag unter der Überschrift "Diese jungen Leben hat er ausgelöscht" die vollen Vor- und Nachnamen mehrerer Opfer genannt. Der Ausschuss erkannte hierin einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und Hinterbliebenen.
BILD-Fotomontage: Amokläufer wie ein Held dargestellt
Eine öffentliche Rüge erhielt die BILD-Zeitung auch für ihre mehrseitige Berichterstattung unter den Überschriften "Seid ihr immer noch nicht tot?" sowie "Wie wurde so ein netter Junge zum Amokschützen?" wegen Verstößen gegen die Ziffern 11 und 8 des Pressekodex'. Ein ganzseitiges Bild zeigt den Amokläufer mit gezogener Waffe in einem Kampfanzug. Diese eigens von der BILD angefertigte Fotomontage, verbunden mit der Überschrift "Seid ihr immer noch nicht tot?", ist nach Ansicht des Ausschusses unangemessen sensationell. Sie stelle den Täter in einer Heldenpose dar.
Als unangemessen sensationell bewertete der Ausschuss zudem eine Grafik, die eine Situation in einem Klassenzimmer darstellen sollte. Die Redaktion zeichnete hier nach, wie der Amokläufer - wieder als Fotomontage im Kampfanzug - eine Lehrerin erschießt. Diese Darstellung der Tötung, gezeigt durch das Nach-Hinten-Überkippen der Lehrerin, hält der Ausschuss mit Blick auf die Hinterbliebenen der Getöteten für eine unangemessen sensationelle Darstellung.
Die BILD - einsame Spitze bei Verstößen gegen Pressekodex
Neu sind Rügen durch den Presserat für die auflagenstärkste Tageszeitung der BRD nicht. Einer auf Wikipedia veröffentlichten Statistik zufolge, die auf der Dokumentation des Presserats beruht, ist die BILD sogar unangefochtener Spitzenreiter bei gerügten Verstößen gegen den Pressekodex. Eine ausführlichere Dokumentation der Verstöße von 2002 bis 2007 findet sich auf bildblog.de.
Welche Konsequenzen haben die Rügen?
Nicht-öffentliche Rügen werden für gewöhnlich bei schwerwiegenden Verstößen erteilt, wenn von einer Veröffentlichung aus Gründen des Opferschutzes abgesehen wird. Öffentliche Rügen dagegen müssen in dem gerügten Medium publiziert werden - BILD-Leser erwartet also in Kürze etwas mehr Text und längere Sätze als gewöhnlich. Juristische Folgen haben Verstöße gegen den Pressekodex allerdings nicht, da es sich bei den Richtlinien des Kodex' nicht um Gesetze, sondern um ethische Grundsätze handelt.
(ur)
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