1,84 Promille - und kein Fahrverbot

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© dragon_fang
28.11.2009

Unglaublich, aber wahr: Ein Fahrradfahrer hatte 1,84 Promille auf der Uhr, als die Polizei ihn anhielt - und bekam den Führerschein zurück!

Mit mehr als 1,6 Promille auf's Fahrrad zu steigen und erwischt zu werden, muss nicht unbedingt heißen, dass man seinen Führerschein verliert. Das führte uns jetzt ein volltrunkener Mann in Augsburg vor.

Mit 1,84 Promille im Blut erwischten die Gesetzeshüter den Mann auf seinem Fahrrad. Die Strafe folgte auf dem Fuße: Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen wegen fährlässiger Trunkenheit im Verkehr, sowie die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens darüber, ob der Missetäter auch zukünftig betrunken ein Fahrzeug führen würde.

Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei Dank...

Doch eine Regelung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) stärkte dem zweifelslohne Schuldigen den Rücken. Denn diese besagt: Ist ein Betroffener entschlossen, bei Alkoholgenuss auf das Fahrrad- oder Autofahren zu verzichten, und ist zu erwarten, dass er diesem Vorsatz wirklich nachgehen wird, darf die so genannte "Kraftfahrzeugführereignung" selbst dann nicht verneint werden, wenn er übermäßig Alkohol konsumiert.

Auf diese Regelung pochte der Mann, als er dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage auf den Tisch legte - und bekam so seinen Führerschein zurück. Laut Straffrei-mobil.de legte die Stadt Augsburg Beschwerde ein, die jedoch vom BayVGH abgelehnt wurde: Der Mann hatte dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof glaubhaft versichert, er würde das Führen eines Kraftfahrzeuges und den Konsum von Alkohol gewissenhaft trennen.

(nm)
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