Gedenkmärsche am Grab von Rudolf Heß: Gericht entscheidet über Verbot
City- & Szenenews
24.06.2008
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch, ob die "Rudolf-Heß-Gedenkmärsche" verboten werden können. Sollten die Richter die Veranstaltung als volksverhetzend auffassen, wird es zukünftig keine "Gedenkmärsche" zu Ehren der ehemaligen NS-Größe mehr geben.
Das Verbot der Heß-Gedenkmärsche im oberpfälzischen Wunsiedel beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht will grundsätzlich klären, ob diese Neonazi-Aufmärsche wie in der Vergangenheit geschehen unter Verweis auf den Straftatbestand der Volksverhetzung verboten werden dürfen.
Zwar sei der Fall bereits vom Bundesverfassungsgericht behandelt worden, bisher aber immer nur in einem Eilverfahren, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Bei Eilverfahren gebe es aber lediglich eine Interessenabwägung, die Übereinstimmung mit der Verfassung werde nicht geklärt. Dies werde nun das Bundesverwaltungsgericht tun.
Kläger ist der Rechtsanwalt und Hauptorganisator der Heß-Aufmärsche, Jürgen Rieger. Im vorliegenden Fall wendet er sich gegen ein Verbot der Demonstration aus dem Jahr 2001. Damals war der Aufmarsch, wie in den Folgejahren auch, von Behörden verboten worden. Begründet wurde dies damit, dass der Nationalsozialismus verherrlicht werden könnte.
Im folgenden Rechtsstreit wurde die Entscheidung des Landratsamtes Wunsiedel in Eilverfahren jeweils bestätigt. Rudolf Heß war während der NS-Herrschaft der Stellvertreter von Adolf Hitler. Heß starb am 17. August 1987 in alliierter Haft in Berlin. Er liegt in Wunsiedel begraben, woher auch seine Familie stammte. (ddp/AG)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch, ob die "Rudolf-Heß-Gedenkmärsche" verboten werden können. Sollten die Richter die Veranstaltung als volksverhetzend auffassen, wird es zukünftig keine "Gedenkmärsche" zu Ehren der ehemaligen NS-Größe mehr geben.
Das Verbot der Heß-Gedenkmärsche im oberpfälzischen Wunsiedel beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht will grundsätzlich klären, ob diese Neonazi-Aufmärsche wie in der Vergangenheit geschehen unter Verweis auf den Straftatbestand der Volksverhetzung verboten werden dürfen.
Zwar sei der Fall bereits vom Bundesverfassungsgericht behandelt worden, bisher aber immer nur in einem Eilverfahren, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Bei Eilverfahren gebe es aber lediglich eine Interessenabwägung, die Übereinstimmung mit der Verfassung werde nicht geklärt. Dies werde nun das Bundesverwaltungsgericht tun.
Kläger ist der Rechtsanwalt und Hauptorganisator der Heß-Aufmärsche, Jürgen Rieger. Im vorliegenden Fall wendet er sich gegen ein Verbot der Demonstration aus dem Jahr 2001. Damals war der Aufmarsch, wie in den Folgejahren auch, von Behörden verboten worden. Begründet wurde dies damit, dass der Nationalsozialismus verherrlicht werden könnte.
Im folgenden Rechtsstreit wurde die Entscheidung des Landratsamtes Wunsiedel in Eilverfahren jeweils bestätigt. Rudolf Heß war während der NS-Herrschaft der Stellvertreter von Adolf Hitler. Heß starb am 17. August 1987 in alliierter Haft in Berlin. Er liegt in Wunsiedel begraben, woher auch seine Familie stammte. (ddp/AG)
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