Hansestadt Rostock dreht freien Kultureinrichtungen den Geldhahn zu
City- & Szenenews
Rostock macht's möglich - erst stirbt die Kultur, dann das Leben..
15.11.2006
Die Freien Kultureinrichtungen der Stadt fordern die Bürgerschaft und die Verwaltungsspitze dringend auf, in Teilen die Änderung des Haushaltserlasses des Innenministeriums für Rostock für 2006 und 2007 zu erwirken. Das betrifft vor allem die Handhabung von Zahlungen an Vereine in der „haushaltslosen Zeit“, die sogenannte 1/12 Regelung. Im Erlass wird die bisherige Praxis in der Kommune, in einer Zeit ohne bestätigten Haushalt (die wie 2006 oft 10 Monate dauern kann) über vorläufige Abschlagzahlungen an die Vereine zu arbeiten, untersagt. Damit wurde bisher in Rostock die Handlungsfähigkeit im Bereich Kultur, Soziales, Jugend und Sport gewährleistet.
Seit dem 1.11. unterbleiben in der Stadt mit dem Erlass aus Schwerin von einem Tag auf den anderen alle noch ausstehenden Zahlungen. Das bedroht die Freien Kultureinrichtungen bereits 2006 in Ihrer Existenz. Und diese Auszahlungssperre setzt sich nach Haushaltserlass in 2007 fort, denn es ist abzusehen, dass die Hansestadt nicht vor Mitte nächsten Jahres einen bestätigten Haushalt für 2007 hat.
Dieser Erlass ist damit praktisch des AUS für alle Einrichtungen, die als Zentren bürgerschaftlichen Engagements in diesen Bereichen wirken.
Die freien Kultureinrichtungen fordern von den politischen Entscheidungsträgern in Rostock und dem Innenministerium eine Korrektur in dem Sinn, dass Auszahlungen für den Erhalt der notwendigen Infrastruktur in 2006 gewährleistet sind und eine Handlungsfähigkeit – mithin Mittelzuweisungen im freiwilligen Bereich – 2007 zeitnah möglich sind.
Dieser Erlass ist um so mehr zu kritisieren, weil er in seiner Wirkung beschlossenen Haushaltssicherungskonzepten, den Sparvorschlägen des Landesrechnungshofes und den Empfehlungen unabhängiger Wirtschaftsprüfer zur Sanierung der Stadtfinanzen zuwiderläuft. Darin gibt es zwar klare politische und finanzielle Sparvorgaben für diesen sogenannten „freiwilligen“ Bereich, aber er wird nicht auf Null gesetzt, wie dieses durch den Erlass jetzt passiert.
Die Freien Kultureinrichtungen der Stadt fordern die Bürgerschaft und die Verwaltungsspitze dringend auf, in Teilen die Änderung des Haushaltserlasses des Innenministeriums für Rostock für 2006 und 2007 zu erwirken. Das betrifft vor allem die Handhabung von Zahlungen an Vereine in der „haushaltslosen Zeit“, die sogenannte 1/12 Regelung. Im Erlass wird die bisherige Praxis in der Kommune, in einer Zeit ohne bestätigten Haushalt (die wie 2006 oft 10 Monate dauern kann) über vorläufige Abschlagzahlungen an die Vereine zu arbeiten, untersagt. Damit wurde bisher in Rostock die Handlungsfähigkeit im Bereich Kultur, Soziales, Jugend und Sport gewährleistet.
Seit dem 1.11. unterbleiben in der Stadt mit dem Erlass aus Schwerin von einem Tag auf den anderen alle noch ausstehenden Zahlungen. Das bedroht die Freien Kultureinrichtungen bereits 2006 in Ihrer Existenz. Und diese Auszahlungssperre setzt sich nach Haushaltserlass in 2007 fort, denn es ist abzusehen, dass die Hansestadt nicht vor Mitte nächsten Jahres einen bestätigten Haushalt für 2007 hat.
Dieser Erlass ist damit praktisch des AUS für alle Einrichtungen, die als Zentren bürgerschaftlichen Engagements in diesen Bereichen wirken.
Die freien Kultureinrichtungen fordern von den politischen Entscheidungsträgern in Rostock und dem Innenministerium eine Korrektur in dem Sinn, dass Auszahlungen für den Erhalt der notwendigen Infrastruktur in 2006 gewährleistet sind und eine Handlungsfähigkeit – mithin Mittelzuweisungen im freiwilligen Bereich – 2007 zeitnah möglich sind.
Dieser Erlass ist um so mehr zu kritisieren, weil er in seiner Wirkung beschlossenen Haushaltssicherungskonzepten, den Sparvorschlägen des Landesrechnungshofes und den Empfehlungen unabhängiger Wirtschaftsprüfer zur Sanierung der Stadtfinanzen zuwiderläuft. Darin gibt es zwar klare politische und finanzielle Sparvorgaben für diesen sogenannten „freiwilligen“ Bereich, aber er wird nicht auf Null gesetzt, wie dieses durch den Erlass jetzt passiert.
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