"Heldengedenken": Neonazis dürfen marschieren
City- & Szenenews
14.11.2008
Ein für Samstag geplanter und zunächst verbotener Neonazi-"Heldengedenkmarsch" in der Münchner Innenstadt darf stattfinden - obwohl er in Form und Inhalt an NS-Gedenktage anknüpft.
Ein für Samstag geplanter und zunächst verbotener Neonazi-"Heldengedenkmarsch" in der Münchner Innenstadt darf nun doch stattfinden. In einem Eilverfahren gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag der Beschwerde des Veranstalters gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München teilweise statt.
Zweifel an "neutralem Gedenken"
Zwar bestünden zumindest erhebliche Zweifel, ob es bei der angemeldeten Versammlung tatsächlich um ein bloßes "neutrales" Gefallenengedenken gehe, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Das von der Stadt München ausgesprochene Versammlungsverbot sei jedoch unverhältnismäßig, hieß es zur Begründung. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gibt es den Angaben nach nicht.
Ausreichende Beschränkungen?
Damit hat sich der Veranstalter, ein polizeibekannter Rechtsextremist, in zweiter Instanz durchgesetzt. Zuvor hatten die Stadt München und das Verwaltungsgericht München den geplanten Aufmarsch verboten. Der "Heldengedenkmarsch" wolle in Form und Inhalt an nationalsozialistische Gedenktage anknüpfen und es sei eine Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft zu erwarten, so hatte das Kreisverwaltungsreferat das Verbot am Mittwoch begründet. Zur Abwehr der durch die Versammlung drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung genügen laut dem Verwaltungsgerichtshof jedoch die vorgesehenen Beschränkungen.
Demnach dürfen insbesondere Trommeln und Fackeln sowie schwarz-weiß-rote und schwarze Fahnen nicht mitgeführt werden. Auch das Lied "Wenn alle untreu werden" dürfe nicht gesungen werden. Stadtdirektor Horst Reif vom Kreisverwaltungsreferat sprach wegen der massiv restriktiven Auflagen von einem "Fast-Verbot".
Aufruf zu Protesten
Das "Bündnis gegen Nazi-Aufmärsche" ruft derweil alle Bürger zur Gegendemonstration auf. Die Protestveranstaltung beginnt um 11.00 Uhr am Marienplatz und wurde mit 300 Personen angemeldet. Auch das Bündnis für Toleranz, Demokratie und Rechtsstaat ruft zur Gegendemonstration auf. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) sagte für den Sprecherrat des Bündnisses: "Der Aufmarsch der Neonazis bleibt politisch als Heldengedenktag nach nationalsozialistischen Vorbild erkennbar und ist damit für alle Demokraten unzumutbar".
Polizeischutz gegen "Störer und Gewalttäter"
Das Polizeipräsidium München kündigte am Freitag an, mit mehr als 1000 Beamten im Einsatz zu sein. "Gegen Störer und Gewalttäter wird die Polizei konsequent einschreiten", sagte der Einsatzleiter Robert Kopp. Polizeisprecher Andreas Ruch sagte, man rechne mit etwa 150 Teilnehmern am "Heldengedenkmarsch", die Zahl der Gegendemonstranten sei hingegen schwer abzuschätzen. Um Routenüberschneidungen zu vermeiden, habe man dem Kreisverwaltungsreferat einen Routenvorschlag zukommen lassen. (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. November 2008 Az. 10 CS 08.3016)
(ddp/ur)
Ein für Samstag geplanter und zunächst verbotener Neonazi-"Heldengedenkmarsch" in der Münchner Innenstadt darf stattfinden - obwohl er in Form und Inhalt an NS-Gedenktage anknüpft.
Ein für Samstag geplanter und zunächst verbotener Neonazi-"Heldengedenkmarsch" in der Münchner Innenstadt darf nun doch stattfinden. In einem Eilverfahren gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag der Beschwerde des Veranstalters gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München teilweise statt.
Zweifel an "neutralem Gedenken"
Zwar bestünden zumindest erhebliche Zweifel, ob es bei der angemeldeten Versammlung tatsächlich um ein bloßes "neutrales" Gefallenengedenken gehe, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Das von der Stadt München ausgesprochene Versammlungsverbot sei jedoch unverhältnismäßig, hieß es zur Begründung. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gibt es den Angaben nach nicht.
Ausreichende Beschränkungen?
Damit hat sich der Veranstalter, ein polizeibekannter Rechtsextremist, in zweiter Instanz durchgesetzt. Zuvor hatten die Stadt München und das Verwaltungsgericht München den geplanten Aufmarsch verboten. Der "Heldengedenkmarsch" wolle in Form und Inhalt an nationalsozialistische Gedenktage anknüpfen und es sei eine Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft zu erwarten, so hatte das Kreisverwaltungsreferat das Verbot am Mittwoch begründet. Zur Abwehr der durch die Versammlung drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung genügen laut dem Verwaltungsgerichtshof jedoch die vorgesehenen Beschränkungen.
Demnach dürfen insbesondere Trommeln und Fackeln sowie schwarz-weiß-rote und schwarze Fahnen nicht mitgeführt werden. Auch das Lied "Wenn alle untreu werden" dürfe nicht gesungen werden. Stadtdirektor Horst Reif vom Kreisverwaltungsreferat sprach wegen der massiv restriktiven Auflagen von einem "Fast-Verbot".
Aufruf zu Protesten
Das "Bündnis gegen Nazi-Aufmärsche" ruft derweil alle Bürger zur Gegendemonstration auf. Die Protestveranstaltung beginnt um 11.00 Uhr am Marienplatz und wurde mit 300 Personen angemeldet. Auch das Bündnis für Toleranz, Demokratie und Rechtsstaat ruft zur Gegendemonstration auf. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) sagte für den Sprecherrat des Bündnisses: "Der Aufmarsch der Neonazis bleibt politisch als Heldengedenktag nach nationalsozialistischen Vorbild erkennbar und ist damit für alle Demokraten unzumutbar".
Polizeischutz gegen "Störer und Gewalttäter"
Das Polizeipräsidium München kündigte am Freitag an, mit mehr als 1000 Beamten im Einsatz zu sein. "Gegen Störer und Gewalttäter wird die Polizei konsequent einschreiten", sagte der Einsatzleiter Robert Kopp. Polizeisprecher Andreas Ruch sagte, man rechne mit etwa 150 Teilnehmern am "Heldengedenkmarsch", die Zahl der Gegendemonstranten sei hingegen schwer abzuschätzen. Um Routenüberschneidungen zu vermeiden, habe man dem Kreisverwaltungsreferat einen Routenvorschlag zukommen lassen. (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. November 2008 Az. 10 CS 08.3016)
(ddp/ur)
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