Rechtsextremes Jugendcamp: Schäuble prüft Verbot
City- & Szenenews
13.08.2008
Nach der Auflösung eines rechtsextremen Kinder- und Jugendcamps im Landkreis Güstrow prüft Innenminister Schäuble nun offenbar ein Verbot der Organisation HDJ.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereitet offenbar ein Verbot der neonazistischen Jugendorganisation "Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)" vor. Das berichtet die "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesinnenministerium. Ein Sprecher bestätigte: "Wir sammmeln und prüfen."
Vergangene Woche hatte die Polizei ein HDJ-Ferienlager in Mecklenburg-Vorpommern durchsucht und unter anderem Geschirrtücher und Liederbücher mit Hakenkreuzen sichergestellt. Das Lager war am Freitag in der Nähe der Gemeinde Hohen Sprenz (Landkreis Güstrow) von der Polizei aufgelöst worden. Dort hatten den Polizeiangaben zufolge 39 Jungen und Mädchen zwischen 8 und 14 Jahren unter Anleitung von rund 50 Erwachsenen Verhaltensweisen und Lebensformen des Nationalsozialismus praktiziert.
Lagerleiter war Student aus Baden-Württemberg
Der Fall zieht derweil auch politische Konsequenzen in Baden-Württemberg nach sich: Leiter des Lagers war ein Rottenburger Student. Der 24-Jährige studiert der an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg am Neckar. "Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst und haben mit der Hochschule Kontakt aufgenommen", sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums den "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwochausgabe). Der Fall werde gemeinsam erörtert.
Exmatrikulation nicht unproblematisch
Der Kanzler der Hochschule, Dieter Kienzle, übte scharfe Kritik am Verhalten des Studenten, der ein Neonazi sei. Er räumte aber zugleich ein, derzeit keine Handhabe zu haben, ihn loszuwerden. Für eine Exmatrikulation bestünden strenge Anforderungen, bestätigte auch der Ministeriumsprecher dem Blatt. Für einen Verweis von der Hochschule verlange das Gesetz unter anderem eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das Recht auf freie Auswahl der Ausbildungsstätte sei verfassungsrechtlich geschützt.
(ddp/ur)
Nach der Auflösung eines rechtsextremen Kinder- und Jugendcamps im Landkreis Güstrow prüft Innenminister Schäuble nun offenbar ein Verbot der Organisation HDJ.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereitet offenbar ein Verbot der neonazistischen Jugendorganisation "Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)" vor. Das berichtet die "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesinnenministerium. Ein Sprecher bestätigte: "Wir sammmeln und prüfen."
Vergangene Woche hatte die Polizei ein HDJ-Ferienlager in Mecklenburg-Vorpommern durchsucht und unter anderem Geschirrtücher und Liederbücher mit Hakenkreuzen sichergestellt. Das Lager war am Freitag in der Nähe der Gemeinde Hohen Sprenz (Landkreis Güstrow) von der Polizei aufgelöst worden. Dort hatten den Polizeiangaben zufolge 39 Jungen und Mädchen zwischen 8 und 14 Jahren unter Anleitung von rund 50 Erwachsenen Verhaltensweisen und Lebensformen des Nationalsozialismus praktiziert.
Lagerleiter war Student aus Baden-Württemberg
Der Fall zieht derweil auch politische Konsequenzen in Baden-Württemberg nach sich: Leiter des Lagers war ein Rottenburger Student. Der 24-Jährige studiert der an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg am Neckar. "Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst und haben mit der Hochschule Kontakt aufgenommen", sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums den "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwochausgabe). Der Fall werde gemeinsam erörtert.
Exmatrikulation nicht unproblematisch
Der Kanzler der Hochschule, Dieter Kienzle, übte scharfe Kritik am Verhalten des Studenten, der ein Neonazi sei. Er räumte aber zugleich ein, derzeit keine Handhabe zu haben, ihn loszuwerden. Für eine Exmatrikulation bestünden strenge Anforderungen, bestätigte auch der Ministeriumsprecher dem Blatt. Für einen Verweis von der Hochschule verlange das Gesetz unter anderem eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das Recht auf freie Auswahl der Ausbildungsstätte sei verfassungsrechtlich geschützt.
(ddp/ur)
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