Verbot der Heß-Märsche ist rechtens
City- & Szenenews
26.06.2008
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden - Wunsiedel atmet auf.
Das behördliche Verbot der sogenannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche von Neonazis im oberfränkischen Wunsiedel wurde vom Bundesverwaltungsgericht für rechtens und mit der Verfassung vereinbar erklärt. Das Verbot hatte sich auf einen neuen Zusatz im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) gegründet. Dieser Zusatz stehe mit der Verfassung in Einklang, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig.
Damit sei auch das Verbot des Aufmarsches rechtens, hieß es. Zwar stelle der Paragraf einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit dar. Dies sei jedoch gerechtfertigt, da der Schutz der Würde der NS-Opfer höher zu bewerten sei.
Die bayerischen Behörden hatten sich im Jahr 2005 auf den damals gerade neu geschaffenen Absatz vier des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches gestützt. Demnach wird mit Gefängnis von bis zu drei Jahren bestraft, wer den öffentlichen Frieden dadurch stört, dass er die Würde der NS-Opfer durch eine Verherrlichung des Regimes verletzt.
Im Jahr 2004 waren bereits rund 5000 Neonazis durch Wunsiedel marschiert, wo sich das Grab des ehemaligen Hitler-Stellvertreters Heß befindet. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts musste im Jahr 2005 bei der von Jürgen Rieger geplanten Veranstaltung davon ausgegangen werden, dass es zu einer Verherrlichung des NS-Regimes kommen werde. Allein schon die positive Bewertung der Person Rudolf Heß reiche dazu aus.
Erleichtert hat nach Angaben der Netzeitung Wunsiedels Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU) reagiert: Man sei "wirklich sehr froh", es sei "ein gewichtiger Kelch an uns vorüber gegangen". Man gehe davon aus, dass die Entscheidung nicht nur für die Kommune, sondern auch bundesweit von großer Bedeutung sei. Auch der Landrat von Wunsiedel, Karl Döhler (CSU) erklärte, man freue sich, "dass der Spuk im August beendet ist". Seine Behörde sei durch die Richter auf der gesamten Linie bestätigt worden. Auch Bayerns Ministerpräsident Günter Beckstein (CSU) habe von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" gesprochen.
Die Verbote der Behörde hatten bislang vor allen Gerichten Bestand, auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot. Allerdings hatten die Karlsruher Richter sich lediglich in einem Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt und dabei nicht die generelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüft.
(ddp/ur/nz)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden - Wunsiedel atmet auf.
Das behördliche Verbot der sogenannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche von Neonazis im oberfränkischen Wunsiedel wurde vom Bundesverwaltungsgericht für rechtens und mit der Verfassung vereinbar erklärt. Das Verbot hatte sich auf einen neuen Zusatz im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) gegründet. Dieser Zusatz stehe mit der Verfassung in Einklang, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig.
Damit sei auch das Verbot des Aufmarsches rechtens, hieß es. Zwar stelle der Paragraf einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit dar. Dies sei jedoch gerechtfertigt, da der Schutz der Würde der NS-Opfer höher zu bewerten sei.
Die bayerischen Behörden hatten sich im Jahr 2005 auf den damals gerade neu geschaffenen Absatz vier des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches gestützt. Demnach wird mit Gefängnis von bis zu drei Jahren bestraft, wer den öffentlichen Frieden dadurch stört, dass er die Würde der NS-Opfer durch eine Verherrlichung des Regimes verletzt.
Im Jahr 2004 waren bereits rund 5000 Neonazis durch Wunsiedel marschiert, wo sich das Grab des ehemaligen Hitler-Stellvertreters Heß befindet. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts musste im Jahr 2005 bei der von Jürgen Rieger geplanten Veranstaltung davon ausgegangen werden, dass es zu einer Verherrlichung des NS-Regimes kommen werde. Allein schon die positive Bewertung der Person Rudolf Heß reiche dazu aus.
Erleichtert hat nach Angaben der Netzeitung Wunsiedels Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU) reagiert: Man sei "wirklich sehr froh", es sei "ein gewichtiger Kelch an uns vorüber gegangen". Man gehe davon aus, dass die Entscheidung nicht nur für die Kommune, sondern auch bundesweit von großer Bedeutung sei. Auch der Landrat von Wunsiedel, Karl Döhler (CSU) erklärte, man freue sich, "dass der Spuk im August beendet ist". Seine Behörde sei durch die Richter auf der gesamten Linie bestätigt worden. Auch Bayerns Ministerpräsident Günter Beckstein (CSU) habe von einem "guten Tag für den Rechtsstaat" gesprochen.
Die Verbote der Behörde hatten bislang vor allen Gerichten Bestand, auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot. Allerdings hatten die Karlsruher Richter sich lediglich in einem Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt und dabei nicht die generelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüft.
(ddp/ur/nz)
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